Alles über Go Digital

Digitale Transformation – das Thema steht für das neue Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Vordergrund. Ziel ist es, die Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg fest im

Unternehmen etablieren. Die Förderung kann von rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks beantragt werden, wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind: Das Unternehmen muss weniger als 100

Mitarbeiter beschäftigen, eine Betriebsstätte in Deutschland besitzen, eine Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro haben und die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung erfüllen.

Digitale Transformation – das Thema steht für das neue Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Vordergrund. Ziel ist es, die Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg fest im Unternehmen etablieren. Die Förderung kann von rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks beantragt werden, wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind: Das Unternehmen muss weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen, eine Betriebsstätte in Deutschland besitzen, eine Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro haben und die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung erfüllen.

Was kann mit „go Digital“ gefördert werden?

Gut zu wissen: Die Module können miteinander kombiniert werden. Da die IT-Sicherheit hier einen hohen Stellenwert hat,
muss jede Beratungsleistung hier eine dahingehende Pflichtberatung beinhalten.

Was kann mit
„go Digital“ gefördert werden?

Gut zu wissen: Die Module können miteinander kombiniert werden. Da die IT-Sicherheit hier einen hohen Stellenwert hat, muss jede Beratungsleistung hier eine dahingehende Pflichtberatung beinhalten.

Digitalisierte Geschäftsprozesse

Durch die Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse sollen die Arbeitsabläufe möglichst durchgängig digitalisiert und sichere elektronische und mobile Prozesse etabliert werden. Dies geschieht zum Beispiel in den Bereichen Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung oder Bezahlsysteme.

IT-Sicherheit

Im Mittelpunkt steht hier die Vermeidung von Schäden und Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität, mithilfe von Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender oder geplanter IKT-Infrastruktur und  der Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.

Digitale Markterschließung

Ziel ist hier die Beratung zu Aspekten eines professionellen Online-Marketings und die Umsetzung der empfohlenen Leistungen. Umgesetzt wird es durch die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie und den Aufbau einer rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).

Wie hoch ist die Förderung?

Mit einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 € (ohne Mehrwertsteuer) werden Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt. Das begünstigte Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Maximal kann der Förderumfang 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten betragen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Zunächst kannst du uns über das unten stehende elektronische Antragsformular kontaktieren und von deinem Projekt berichten, den Rest übernehmen wir als zertifiziertes Beraterunternehmen.

Zur Sicherung des qualitativen Standards müssen alle Beratungsunternehmen bestimmte, vorgegebene Eigenschaften erfüllen und nachweisen können. Diese beinhalten die fachliche Expertise durch Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte, die wirtschaftliche Stabilität in den letzten drei Jahren, den Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel, die Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen, und zuletzt die Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung.

Wie wird die Förderung beantragt?

Zunächst kannst du uns über das unten stehende elektronische Antragsformular kontaktieren und von deinem Projekt berichten, den Rest übernehmen wir als zertifiziertes Beraterunternehmen.

Zur Sicherung des qualitativen Standards müssen alle Beratungsunternehmen bestimmte, vorgegebene Eigenschaften erfüllen und nachweisen können. Diese beinhalten die fachliche Expertise durch Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte, die wirtschaftliche Stabilität in den letzten drei Jahren, den Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel, die Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen, und zuletzt die Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung.

Wie wird die Förderung beantragt?

Zunächst kannst du uns über das unten stehende elektronische Antragsformular kontaktieren und von deinem Projekt berichten, den Rest übernehmen wir als zertifiziertes Beraterunternehmen.

Zur Sicherung des qualitativen Standards müssen alle Beratungsunternehmen bestimmte, vorgegebene Eigenschaften erfüllen und nachweisen können. Diese beinhalten die fachliche Expertise durch Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte, die wirtschaftliche Stabilität in den letzten drei Jahren, den Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel, die Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen, und zuletzt die Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung.

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    E-Mail: foerderung@wmit.biz